Viele Menschen werden davon überrascht, wenn Sie ein kleines oder größeres Gebrechen haben. In vielen Fällen hält unser Gesundheitswesen eine Lösung bereit.
Manchmal braucht es ein Hilfsmittel, um für eine gewisse Zeit oder für immer Linderung oder Ausgleich zu schaffen. Immer dann sind wir Ihr Partner. Sie können sich mit all Ihren Fragen an uns wenden und werden immer einen beratenden Partner finden.
Damit die Beschaffung eines notwendigen Hilfsmittels reibungslos laufen kann, gilt es einiges zu beachten!
Unsere Sozialgesetzgebung sichert allen gesetzlich versicherten Menschen in unserem Land ein Versorgungsniveau zu, das im SGB fest verankert ist. Die Richtlinien zur Beschaffung von Hilfsmitteln sind dort hinterlegt, aber nicht sofort für jeden verständlich.
Deshalb fassen wir die wichtigsten Bestandteile für Sie zusammen:
Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist nicht so wie die Versorgung mit Medikamenten geregelt! d.h. bei einem Teil der Hilfsmittellieferungen muss die Krankenkasse schriftlich zustimmen. Um diese Zustimmung einzuholen, brauchen wir als Sanitätshaus ein Rezept. Auf diesem muss möglichst genau beschrieben sein, welches Hilfsmittel Ihr Leiden am besten ausgleicht. (Das SGB hält hier die Formulierung: wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig vor). Dieses Rezept stellt in der Regel ein Arzt aus, der auch parallel den Bedarf dokumentiert.